Das transparente Rathaus 23. Mai 20206. Mai 2021 Wir alle haben ein berechtigtes Interesse daran, über die Projekte in unserer Gemeinde informiert zu werden. Entscheidungen und die Gründe dafür sollen nachvollziehbar sein. Wir Grüne stehen seit Jahren für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung ein und haben auch entsprechende Ziele in unserem Programm formuliert. Aber wie informiert man die Bürger am besten, wie sieht gute Bürgerbeteiligung aus und welche Maßnahmen schaffen denn wirklich mehr Transparenz? Und wie können gesetzliche Rahmenbedingungen zum Datenschutz und Persönlichkeitsrecht gewährleistet werden? Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen Zur Veröffentlichung von Unterlagen der öffentlichen Sitzungen hat die grüne Fraktion im November 2019 einen Antrag gestellt, der derzeit von der Verwaltung bearbeitet wird. Wir fordern darin eine vollständige Veröffentlichung der Unterlagen von öffentlichen Sitzung im Bürgerinformationssystem zum gleichen Zeitpunkt wie sie für die Gemeinderät*innen erfolgt. Voraussetzung hierfür ist, dass personenbezogene Daten anonymisiert werden. Da Mering bereits über ein digitales Rats- und Bürgerinformationssystem verfügt, ist dies rein technisch kein allzu großer Aufwand mehr und es wird mittlerweile in vielen Kommunen umgesetzt, zum Beispiel in Pfaffenhofen/Ilm, Planegg oder Haar. Zur Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen und anderen datenschutzrelevanten Themen gibt es umfangreiche Empfehlungen des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert zum Thema Rathaus 27. Tätigkeitsbericht 2016, Kommunales Wir stehen zu unserem Antrag und werden diesen weiterverfolgen, denn gerade die Sitzungsunterlagen stellen die Basis für umfassende Information dar. Protokollierung von Abstimmungsverhalten Grundsätzlich wird in Mering von jeder öffentlichen Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Abstimmungsergebnissen angefertigt, das später im Internet im Bürgerinformationssystem zu finden ist. Darüber hinaus können Ratsmitglieder verlangen, dass ihr Abstimmungsverhalten protokolliert wird. Unabhängig davon können alle Anwesenden, also auch Presse und Zuschauer, das Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder notieren und veröffentlichen. Mit unserer Zustimmung wurde zusätzlich für die neue Wahlperiode beschlossen, dass das Abstimmungsverhalten aller Ratsmitglieder auf Antrag im Protokoll festgehalten wird. Eine solche Regelung ist eher ungewöhnlich, da die bayrische Gemeindeordnung eine Protokollierung der namentlichen Abstimmung nicht vorsieht. Es gibt nach unserem Wissen keine Kommune in Bayern, die das generell, also ohne Antrag, in ihrer Geschäftsordnung festschreibt. Hier ist Mering also bereits recht fortschrittlich unterwegs. Eine generelle namentliche Protokollierung des Abstimmungsverhaltens lehnen wir ab. Der Zeit- und Verwaltungsaufwand dafür ist aus unserer Sicht sehr hoch, denn während einer Sitzung werden zu den einzelnen Tagungsordnungspunkten oft eine Fülle von Abstimmungen und Änderungsanträgen aufgerufen. Auch sorgen namentliche Abstimmungen nicht per se für mehr Transparenz. Die Gründe für ein Ja oder Nein werden nämlich im Abstimmungsverhalten nicht erklärt. Dazu wird immer Zusatzinformation benötigt. Wir gehen davon aus, dass bei wichtigen Entscheidungen, für die namentliche Abstimmung beantragt wird, dieses Instrument sinnvoll ist. Das öffentliche Interesse sollte dann hoch genug sein, sich mit den Gründen für das jeweilige Abstimmungsverhalten auseinanderzusetzen und z.B. die Sitzungsunterlagen zu lesen oder mit den Ratsmitgliedern zu sprechen. Ähnlich regeln das übrigens auch Landtag, Bundestag und EU-Parlament. Live-Stream von Sitzungen In den Vorbesprechungen zur konstituierenden Sitzung der Wahlperiode 2020-2026 wurde dieses Thema auf Vorschlag der SPD-Fraktion ausführlich besprochen. Wir Grüne befürworten diesen Vorstoß. Wir sind der Meinung, dass er zur Transparenz und auch zur Barrierefreiheit beiträgt, gerade auch in Zeiten, in denen der öffentliche Zugang zu den Sitzungen beschränkt ist. Aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlicher Sicht ist es aber kein einfaches Thema. So muss berücksichtigt werden, dass einzelne Ratsmitglieder der Übertragung/Aufzeichnung ihrer Beiträge widersprechen können. Auch ist eine Kameraführung bzw. Regie erforderlich, um die jeweiligen Redebeiträge aufzunehmen. Auch nehmen die Zuschauerzahlen erfahrungsgemäß sehr schnell nach der Einführung ab. Wir sind dennoch der Meinung, dass dieses Instrument sinnvoll ist. Die Verwaltung wurde bereits damit beauftragt, Aufwand und Kosten zu prüfen. Eine Gemeinde, die seit längerem ihre Sitzungen im Live-Stream übertragen, ist z.B. Pfaffenhofen/Ilm. Mehr zum Thema: 7.5.2018, Süddeutsche Zeitung, Live-Stream unerwünscht 26.6.2019, kommunal.de, Livestream: Übertragen oder nicht? 6.5.2020, kommunal.de, Welches Recht gilt für die digitale Ratssitzung und Livestreaming im Gemeinderat?